Neuer König, neue Münzen: Thronfolger Charles III. erhält seine eigene Edelmetallprägung

Ganz Großbritannien umhüllt nach dem plötzlichen Tod von Queen Elizabeth II. ein Schleier der Trauer. Von nun an beginnt die Amtszeit von Charles III., die mit einigen Neuerungen einhergeht – so auch im Profil der britischen Anlagemünzen. Dominik Lochmann, Geschäftsführer der ESG, beschreibt, was sich nun grundlegend ändert:

„In der von nun an zurückliegenden 70-jährigen Amtszeit von Queen Elizabeth II. entstanden viele Münzprägungen zu den unterschiedlichsten Anlässen. Gerade erst in diesem Jahr würdigte die Münzprägeanstalt des Vereinigten Königreiches ‚Royal Mint‘ mit einer 15 Kilogramm schweren sowie 22 Zentimeter umfassenden Münze das Jubiläum der Königin. Ebenso erschienen neue Gedenkmünzen mit einem Nennwert von fünf Pfund kürzlich in verschiedenen Ausführungen – entworfen vom irischen Designer P. J. Lynch. Neben diesen Sonderfällen prägten hauptsächlich fünf Varianten des Portraits Ihrer Majestät das Erscheinungsbild der Währung aus Edelmetall. Angefangen mit einer gänzlich in Gold gehaltenen Münze aus dem Krönungsjahr 1953 bis hin zur aktuellsten Variante von 2015, zeichneten diese den langen Weg der Regentschaft der Königin. Und das nicht nur im Vereinigten Königreich Großbritannien – in allen weiteren sieben Staaten des Commonwealth of Nations, das als eine Art Nachfolger der Britischen Weltreichs gilt, finden sie Anwendung. Mitglied Australien kündigte bereits eine neue Fassung der Münze mit dem linken Profil des neuen Königs Charles III. für das kommende Jahr an. Es ist davon auszugehen, dass auch in allen weiteren Mitgliedsstaaten frühestens 2023 das neue Design erscheint. Jegliche Münzen mit Queen Elizabeth bleiben allerdings weiterhin ein gültiges Zahlungsmittel. Ob bis zur Fertigstellung des neuen Portraits und der Anfertigung neuer Prägewerkzeuge noch weitere Münzen mit dem Profil von Queen Elizabeth II. geprägt werden dürfen und weitere Details hierzu, geben das Königlich Britische Münzamt und die jeweiligen Münzämter der einzelnen Commonwealth Länder nach der Trauerzeit von 10 Tagen bekannt.“